Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
enteignen
ent|eig|nen : a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen: einen Hausbesitzer e.; b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen: den Großgrundbesitz, ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.; Ein Teil seiner Äcker sollte enteignet werden (Lentz, Muckefuck 313).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: enteignen