Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
[E]
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
enteignen
ent|eig|nen: a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen: einen Hausbesitzer e.; b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen: den Großgrundbesitz, ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.; Ein Teil seiner Äcker sollte enteignet werden (Lentz, Muckefuck 313).
ent|eig|nen