Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einziehen
ein|zie|hen : 1. a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen: einen Faden [in die Nadel], ein Gummiband [in den Bund] e.; ein Kabel e. (verlegen); (landsch.; mit der Nebenvorstellung des Unabsichtlichen:) ich habe mir einen Splitter in die Hand eingezogen; b) einbauend einfügen: eine Zwischenwand, einen Balken e. 2. a) ziehend einholen: die Fahne, die Segel, das Fahrgestell e.; Langsam fährt der Fischer in die Runde und schleppt das Netz hinter sich her. Als er es dann einzieht, staunt Karl, was da alles herausgepflückt wird (Kempowski, Zeit 169); b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen: den Kopf, den Bauch e.; der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt); „Ich muss zu meiner Familie heim, entschuldigte Anderl sich mit eingezogenem Genick (Kühn, Zeit 357). 3. in sich hineinsaugen; einatmen : die Luft e. 4. eindringen; von etw. völlig aufgesogen, aufgenommen werden : die Creme zieht rasch [in die Haut] ein; die Feuchtigkeit ist in den Boden eingezogen. 5. sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend od. fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben : die Sportler zogen [ins Stadion] ein; Ü die Partei ist mit 10 Abgeordneten in den Landtag eingezogen (gekommen); die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht); endlich zog wieder Gemütlichkeit in unser/in unserem Haus ein; Eine trostlose Stimmung zog mit der grauen Dämmerung in die schmucklose Wohnküche ein (Sommer, Und keiner 308). 6. "einberufen" (2) : zur Marine eingezogen werden; ein paar Urlaubswochen nur, 1941 hatten sie geheiratet, da war er längst eingezogen (Danella, Hotel 25). 7. mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen : eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen; Drei Wochen später zogen sie und Torsten in sein Haus ein (Danella, Hotel 269). 8. a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern u. beitreiben: Gelder, Steuern e.; b) (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen, konfiszieren: jmds. Vermögen e.; Die Waren und der erzielte Erlös wurden auf der Grundlage zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen eingezogen (Freie Presse 24. 11. 89, 6); Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Verwendung als Kraftfahrzeugführer ist der Führerschein einzuziehen (Straßenverkehrsrecht 117). 9. a) für ungültig erklären u. aus dem Verkehr ziehen: Münzen, Banknoten e.; b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen: Ämter, Stellen e. 10. (Amtsspr.) einholen, einfordern; sich geben lassen : Erkundigungen [über jmdn., etw.] e. 11. (Druckw.) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz : eine halbe Zeile e. ∙ 12. "einschränken" (1 a): Abbrechen, e., sparen will ich gern (Lessing, Nathan II, 2). ∙ 13. "fesseln" (2): sie habe ihn mehrere Monate lang eingezogen und heiß genug auf ihrem Rost gehalten (Mörike, Mozart 256). ∙ 14. einrenken: Pferde und Ochsen waren scheu geworden, ... hatten ... sich über Felsen gestürzt, und schwer verwundet ... schrie mancher, dem man zerrissene Glieder einzog und zusammenband (Gotthelf, Spinne 46).
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