Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einweisen
ein|wei|sen: 1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird: jmdn. ins Krankenhaus, in ein Erziehungsheim e.; die obdachlose Familie wurde in die leer stehende Wohnung eingewiesen. 2. a) jmdn. in eine neue Tätigkeit einführen, indem man ihm Instruktionen über seine zu verrichtende Arbeit gibt: die Sekretärin wurde von ihrer Chefin [in ihre Aufgaben] eingewiesen; Eigentlich sollte Lucia im Ristorante helfen, aber Gina brachte sie zu Pauline ... und wies sie in die Arbeit im Haus ein (Danella, Hotel 400); b) jmdm. feierlich sein Amt übergeben: der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen. 3. (Verkehrsw.) (einen Autofahrer) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle dirigieren: den Fahrer, den ankommenden Wagen [in eine Parklücke] e.; Auf der Straße stand ein Uniformierter. Er wies die Funkwagen ein (Bastian, Brut 177).
ein|wei|sen