Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
		    
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ein|ver|lei|ben [zu ↑"Leib"]: 1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen: ohne zu fragen, verleibte sie ihrer Bibliothek die Bücher ein; er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt; Tuma, als „armer kleiner Faschist“ mitsamt der Marianischen Kongregation der Jeusiten der Staatsjugend einverleibt, ... (Standard 2. 10. 93, 32); Ü als er einen Zwischenruf aufschnappte, ihn ohne weiteres seiner Rede einverleibte und ... beantwortete (Bieler, Bär 147). 2.  (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken: ich habe mir den ganzen übrig gebliebenen Kuchen einverleibt; Das Bier, das er sich mit Gewalt einverleibt hatte, dämpfte die Kälte (Fels, Unding 106); Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen); ein ... Erfahrungen und Rückschläge sich einverleibendes Handeln (Gehlen, Zeitalter 41).
			
		  
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