Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ein|tra|gen : 1. a) in etw. schreiben: jmdn., sich, seinen Namen in die/(seltener:) der Teilnehmerliste e.; der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen; In umfangreiche Kladden trägt er sämtliche Fußballergebnisse ein (Chotjewitz, Friede 124); b) (als Markierungen o. Ä.) einzeichnen: Linien, Punkte, Orte auf dem Messtischblatt e.; c) (Amtsspr.) in Bezug auf etw. eine rechtsgültige o. ä. Eintragung vornehmen: das Haus ins Grundbuch, auf den Namen der Frau e.; eine Firma ins Handelsregister e.; ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist). 2. a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen: die Bienen tragen Nektar ein; vom Weibchen, das seinerseits Federn eintrug (Lorenz, Verhalten I, 234); b) (bes. von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen: Vielmehr gilt es, durch verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen möglichst wenig in die Luft, Gewässer und Böden einzutragen (DÄ 47, 1985, 26); Zwei Drittel des über die Fließgewässer ... in die Nordsee eingetragenen Stickstoffs stammen aus dem Rhein (Welt 6. 4. 89, 23). 3. a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein: sein Geschäft trägt einiges, wenig ein; „Grease“ hat bisher rund 70 Millionen Dollar eingetragen (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 5); b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o. Ä.) jmdm. zuteil werden lassen; einbringen: sein Verhalten trug ihm Sympathie, viel Kritik ein; Nach Frenzels Abreise entschloss sich Sellmann zu einem Schritt, der ihm anfangs Zweifel, später Bewunderung und zuletzt ein Vermögen eintrug (Bieler, Mädchenkrieg 329); Mit versagender Stimme erklärt der 54-Jährige, wie Misswirtschaft dem Mutterkonzern 800 Millionen Mark Schaden eingetragen habe (Woche 14. 2. 97, 30). ∙ 4. (in der Fachspr. der Weber) [ein]weben: wo der Einschlag trocken eingetragen und nicht sehr dicht geschlagen wird (Goethe, Wanderjahre III, 5).
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