Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einstreichen
ein|strei|chen : 1. (über die ganze Fläche hin) mit etw. bestreichen; etw. auf etw. auftragen: die Tapete mit Kleister e.; sich mit einer Flüssigkeit e., die für Insekten übel riecht und sie abhält (Luzerner Tagblatt 31. 7. 84, 21); dass man einen schmackhaften Kaninchenbraten erhält, indem man ihn mit süßem Paprika und reichlich Salz einstreicht (NNN 11. 11. 85, o. S.). 2. (ugs.) a) (Geld, bes. Münzen von einem Tisch o. Ä. weg) mit einer scharrenden Handbewegung in den Geldbeutel, in die Hand gleiten lassen: er strich eilig das Geld ein; b) (oft abwertend) (eine Geldsumme, einen Gewinn o. Ä.) ohne Skrupel für sich nehmen: eine hohe Provision e.; die Partei will ... die Forderung stellen, dass Mandatsträger keine Mehrfachpensionen e. dürfen (Münchner Rundschau 16. 9. 83, 7); als Immobilienmakler dicke Gewinne e. (Hörzu 40, 1981, 63). 3. (Theater) durch Streichungen für eine Inszenierung kürzen: einen Text, Akt e.; Weil Stein die Zähmung der Erinnyen trotz ihrer Längen und Wiederholungen nicht eingestrichen hat, verflacht sie (MM 23. 10. 80, 44).
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