Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ein|schrei|ben : 1. a) in etw. schreiben: seine Ausgaben [in ein Heft] e.; ich muss den Aufsatz noch e. (aus dem Konzept ins Reine schreiben); Ü jmdm. ins Gedächtnis eingeschrieben sein; Auschwitz ist der unüberbrückbare existentielle Bruch, der uns immer neu mahnen muss, der uns nicht nur in den abstrakten Geist, sondern ins Fleisch eingeschrieben sein muss (Tagesspiegel 29. 3. 98, 8); b) seinen, jmds. Namen offiziell in eine [Aufnahme]liste o. Ä. eintragen: die Teilnehmer in eine, (selten:) in einer Liste e.; sich bei einem Verein e. lassen; sich an einer Hochschule e. (immatrikulieren); Kuhlwein hat sich dann in einer Sprachenschule eingeschrieben (Richartz, Büroroman 227); Ihre Bitte, nicht daneben stehen zu müssen, während er sie im Hotel einschreibt unter seinem Namen, lässt sich erfüllen (Frisch, Montauk 93); einen Schüler [ins Klassenbuch] e. (veraltet; sein schlechtes Benehmen o. Ä. in Form einer Rüge, eines Tadels im Klassenbuch vermerken); eingeschriebene Mitglieder. 2. (Postw.) gegen Quittung in ein Postbuch eintragen (u. damit versichern) lassen: einen Brief, ein Päckchen e. lassen, eingeschrieben schicken; ein eingeschriebener Brief. 3. a) (einen neuen Füllfederhalter o. Ä.) durch Schreiben gebrauchsfähig machen: den neuen Füllfederhalter e.; b) durch längeres Schreiben an einem bestimmten Thema eine gewisse Routine bekommen: ich muss mich erst e.
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