Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einschlägig
ein|schlä|gig [zu veraltet einschlagen = hineinreichen, -wirken]: zu einem bestimmten Gebiet od. Fach gehörend, dafür zutreffend: die -e Literatur; die -en Paragraphen des Gesetzes; e. (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein; Eine Kneipe in Hamburg-Eimsbüttel mit -en Typen (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, III); Nur die Ergebnisse erwiesen sich bisher nicht als e. (profil 46, 1983, 58).
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