Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einschalten
ein|schal|ten: 1. a) durch Betätigen eines Schalters o. Ä. in Betrieb setzen: das Licht, das Fernsehgerät, die Zündung, den elektrischen Strom, eine Maschine e.; Lieberwirth hatte die Scheibenwischer eingeschaltet (H. Gerlach, Demission 264); einen anderen Sender, den dritten Gang (im Auto) e. (auf einen anderen Sender, Gang umschalten); b) durch eine automatische Schaltung in Betrieb gesetzt werden: die Alarmanlage schaltet sich sofort ein, wenn ... 2. a) einfügen, dazwischenschieben: einige Worte zur Erklärung, eine Pause e.; Bei leichten Formen der Bergkrankheit genügt es im Allgemeinen, einen Rasttag einzuschalten (NZZ 29. 8. 86, 12); b) in einer laufenden Angelegenheit hinzuziehen, zum Eingreifen veranlassen: Sachverständige e.; Interpol wurde in die Ermittlungen eingeschaltet; Frau M. ... wandte ... sich an eine Verbraucherzentrale, und die schaltete ihre Rechtsabteilung ein (Eltern 2, 1980, 88); c) in eine Angelegenheit eingreifen: der Staatsanwalt schaltete sich ein; ich schaltete mich in die Diskussion, in die Auseinandersetzung ein; Immer mehr Schüler schalten sich ins Geschehen ein, helfen mit, schubsen sich gegenseitig zur Seite, überschlagen sich mit Ideen (Lernmethoden 1997, 85); doch fand der Essener Abwehrspieler zu wenig Gelegenheit, um sich selbst mit ins Angriffsspiel e. zu können (Kicker 6, 1982, 16).
ein|schal|ten