Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einrücken
ein|rü|cken: 1. a) (bes. Milit.) sich (in Formation) an einen Ort begeben, einmarschieren: die Truppen rücken in die Stellungen, in die Stadt, in das Land ein; die Feuerwehr ist wieder eingerückt (nach dem Einsatz an den Standort zurückgekehrt); Ü So ... ist die gesamte Hausgemeinschaft bei Bieners zur silbernen Hochzeit eingerückt (Freie Presse 31. 12. 87, 6); b) (Milit.) zum Militärdienst eingezogen werden, in den Heeresdienst eintreten: Ich befand mich im Hause eines Freundes, der sich erst kürzlich entschlossen hatte, freiwillig als Fahnenjunker einzurücken (Mishima [Übers.], Maske 80); morgen muss er [zum Militär, zur Armee] e.; c) in eine Stellung aufrücken, ein [höheres] Amt einziehen: in ein höheres Staatsamt, in eine Schlüsselstellung e.; Bei den ersten Kommunalwahlen rückt er auf der Liste der Sozialdemokraten in den Stadtrat ein (Chotjewitz, Friede 152). 2. (Technik) (eine Maschine) einschalten, die Verbindung zum Motor herstellen; einkuppeln : den Schalthebel, die Kupplung e. 3. (eine Zeile) etwas weiter rechts vom Rand (3), mit einigen Leeranschlägen beginnen lassen : eine Überschrift, einen Absatz, ein Zitat e. 4. (Zeitungsw.) (einen Text od. eine Anzeige) in der Zeitung veröffentlichen : diese Nachricht muss noch eingerückt werden; Nowikow ließ seine Gedanken in die regierungsamtliche „Istwestija“ e. (Westd. Zeitung 11. 5. 84, 2).
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