Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einräumen
ein|räu|men: 1. a) in einer bestimmten Anordnung hineinstellen od. -legen: Wäsche, Bücher [in den Schrank] e.; die Möbel [wieder] ins Zimmer e.; b) in einen Schrank, Raum etw., was dort hineingehört, stellen od. legen: das Zimmer, den Schrank e. 2. zugestehen, gewähren: Rogers räumte ein deutsches Vetorecht ... ein (NZZ 29. 8. 86, 2); Ulbricht müsse volle Kontrolle darüber eingeräumt werden, wer nach Berlin ein- und ausreise (Dönhoff, Ära 123); Der PLO ist ... offizieller Status eingeräumt worden (NZZ 26. 8. 86, 2); Nun, ich verstehe nichts von Zahlen. Aber es ist klar, dass man ihnen keine zu große Bedeutung e. (beimessen) darf (Rilke, Brigge 119); Chancen müssen auch dem RRC 02 München ... eingeräumt (zugebilligt) werden (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 28); Auf Vorbehalt des Staatsanwaltes musste der Zeuge e. (zugeben), dass er nichts davon gemerkt habe (Saarbr. Zeitung 5. 12. 79, 14); Er räumte die Richtigkeit alles dessen ein, was ich ihm darlegte (Niekisch, Leben 74); Dennoch räumt auch Bürgermeister Ludwig Kattenbeck die Gefahren ein, die mit dem vergrabenen Gift verbunden waren (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 11); „obgleich“ ist eine einräumende (Sprachw.; ein Zugeständnis ausdrückende, konzessive) Konjunktion.
ein|räu|men