Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einreichen
ein|rei|chen: a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung od. Bearbeitung übergeben: ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage, gegen etw. Beschwerde e.; Diesen Protest reichen Sie am besten beim Oberbefehlshaber der Luftwaffe ein! (Plievier, Stalingrad 317); Wissen Sie, dass Sie der erste Autor sind, der mir ein handgeschriebenes Manuskript eingereicht hat? (Sebastian, Krankenhaus 61); er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) ein; die Scheidung (Scheidungsklage) e.; b) (ugs.) vorschlagen: jmdn. zur Beförderung, jmdn. für einen Orden e.
ein|rei|chen