Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ein|lö|sen : 1. a) durch Vorlegen die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages erwirken: einen Scheck, Schuldschein e.; b) den entsprechenden Geldbetrag auszahlen: die Bank hat den Scheck nicht eingelöst; c) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückerhalten; zurückkaufen: ein Pfand, ein Schmuckstück [im Pfandhaus] e. 2. (geh.) (eine [schon vor längerer Zeit eingegangene] Verpflichtung) erfüllen, ihr nachkommen: Auch löste er das Versprechen, seinen Eltern weitere Nachricht zu geben, nicht ein (Nigg, Wiederkehr 100); der hohe Herr ... erklärt sich gerne bereit, alles Weitere zu veranlassen. Er löst erstaunlich schnell sein Wort ein (Werfel, Bernadette 382).
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