Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einlegen
ein|le|gen : 1. (etw. für einen bestimmten Zweck Geeignetes, Passendes, Vorgesehenes) in etw. [hinein]legen: Geld, Bilder in einen Brief e.; Sohlen in die Schuhe e.; du musst einen neuen Film [in die Kamera] e.; später wurde ein Luftröhrenschnitt gemacht und eine Dauerkanüle eingelegt (Hackethal, Schneide 133); den Rückwärtsgang e. (Kfz-T.; durch Betätigung der Gangschaltung in den Rückwärtsgang schalten); die Lanze e. (hist.; unter den Arm nehmen und zum Stoß waagerecht halten); der Stier legt die Hörner ein (veraltend; senkt sie zum Angriff ). 2. (Kochk.) in eine spezielle [u. einen würzigen Geschmack verleihende] Flüssigkeit legen [u. dadurch haltbar machen]: Eier, Gurken e.; eingelegte Heringe. 3. (Kunsthandwerk) a) als Verzierung in Oberflächen von Gegenständen aus Holz, Metall u. a. einfügen: [ein Muster aus] Perlmutter, edle Hölzer [in Metall, Holz] e.; b) mit in die Oberfläche eingefügten Verzierungen versehen: die Tischplatte war mit Elfenbein eingelegt; eine eingelegte Arbeit (Einlegearbeit). 4. (Bankw.) auf ein Konto einzahlen, auf einem Konto anlegen: Gelder, eine größere Summe e. 5. (die nassen Haare) mithilfe von Lockenwicklern, Klipsen in eine bestimmte Form bringen: ich muss [mir] die Haare e. [lassen]. 6. zusätzlich dazwischenschieben, einfügen: eine Ruhepause e.; Mit der Ministerpräsidentin Indira Gandhi bin ich ... in Frankfurt zusammengetroffen, als sie dort einen Zwischenaufenthalt einlegte (W. Brandt, Begegnungen 214). 7. offiziell aussprechen, mit Nachdruck geltend machen: ein Veto e.; Protest [gegen etw.] e. ([gegen etw.] protestieren); Berufung, Revision [beim Oberlandesgericht] e. 8. (schweiz.) etw. abgeben: bei einer Wahl die Stimmkarten e. ∙ 9. bezahlen, entrichten: Man bringe ihm (= dem Publikum) nach und nach ... Gefühl und Geschmack für das Gute bei, und es wird sein Geld mit doppeltem Vergnügen e. (Goethe, Lehrjahre V, 9).
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