Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einlassen
ein|las|sen : 1. hereinkommen lassen, jmdm. Zutritt gewähren, den Eintritt gestatten: sie wollte den Fremden nicht e.; Ü sie öffnete das Fenster, um Licht und Luft einzulassen; Kaum einer hat so viel gelesen wie Goethe und so viel fremden Geist in sich eingelassen wie er (Thieß, Reich 402). 2. einlaufen, einfließen lassen: das Wasser [in die Badewanne] e. 3. in eine feste, harte Materie einfügen u. dort befestigen; genau einpassen, einsetzen: In die steinernen Fliesen von S. Maria del Popolo sind zahlreiche Grabplatten eingelassen (Fest, Im Gegenlicht 404); In die Rückwand des Raumes war ein grauer Safe eingelassen (M. L. Fischer, Kein Vogel 171); hier hat man auch beim neuen Modell die Blinker eingelassen (ADAC-Motorwelt 10, 1984, 24); in Gold eingelassene Edelsteine. 4. (südd., österr.) a) mit Wachs einreiben, einwachsen: den Fußboden e.; b) mit Farbe o. Ä. streichen, lackieren: den Schrank mit Firnis e. 5. (meist abwertend) Kontakt aufnehmen, Umgang pflegen, verkehren: mit diesem Menschen solltest du dich nicht e.; Kein Mädchen hatte sich bisher mit ihm eingelassen (Brückner, Quints 187). 6. a) auf etw. eingehen: sich auf ein Abenteuer e.; ich ließ mich auf nichts ein; Amerung ließ sich aber auf keine weiteren Diskussionen ein (Prodöhl, Tod 71); sich in ein Gespräch e.; Der hatte sich ... mit Italienern in ein Geschäft besonderer Art eingelassen (Loest, Pistole 99); b) sich mit etw. befassen: Vergesslichkeit ... ist Berufskrankheit der Journalisten - sie entsteht aus Unkonzentriertheit, man lässt sich nicht wirklich auf seine Gegenstände ein, sondern nur so weit, wie sie zur Sensation taugen (Woche 19. 12. 97, Extra 10); im Gegensatz zu früher, als man sich ... auf komplizierte Fummeleien mit verrosteten Kettenmonstern e. musste, geht die Montage von modernen Schneeketten heute doch schon wesentlich leichter von der Hand (a & r 2, 1997, 125). 7. (Rechtsspr.) Einlassungen machen: „Ich habe von alledem nichts gewusst ...“ So oder ähnlich haben sich auch die drei von Köln eingelassen (Spiegel 8, 1980, 49); sich dahin gehend e., dass ... ∙ 8. (vom Lohn o. Ä., den man zu bekommen hat) einbehalten lassen, auf-, verrechnen lassen: ist er um Waldbäume eingekommen. Die können sie ihm nicht schenken, ... die muss er abdienen. So hat er Arbeitslohn dafür eingelassen (Rosegger, Waldbauernbub 79).
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