Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einladen
1ein|la|den : a) (eine Ladung, Fracht o. Ä.) in ein Transportfahrzeug befördern, schaffen [u. dort verstauen]: die Kisten, Säcke [in den Waggon] e.; das Gepäck war bereits zum Verwalterhaus gebracht, von wo es eingeladen werden sollte (Bienek, Erde 261); b) (ugs.) unmäßig essen.————————
2ein|la|den : a) als Gast zu sich bitten, höflich zu einem Besuch, Aufenthalt bei sich auffordern: seine Freunde [zum Geburtstag, in sein Haus] e.; jmdn. für Sonntag zum Tee e.; Einmal ladet er die Gretl und ihren Mann ... zum Essen in die verbesserte Wohnung ein (Zenker, Froschfest 215); er lädt mich nach Paris, in die USA ein; Eines Abends lädt sich die alte Frau Jeske von nebenan zum Fernsehen ein (sie kommt unaufgefordert von selbst; Hörzu 6, 1979, 51); sie lud ihn ein (forderte ihn auf), sich zu setzen; ich bin [heute Abend] bei Tante Ingrid eingeladen; dann müsste ich Sie ... auf die Gestapo e. (verhüllend; vorladen) zu einem richtigen Verhör (Fallada, Jeder 159); eine einladende Handbewegung; Ü der schöne Platz lädt zum Verweilen ein (geh.; veranlasst dazu); b) zu einer kostenlosen Teilnahme an etw. auffordern; bitten, an etw. teilzunehmen, bei etw. mitzumachen: jmdn. ins Theater, zu einer Autofahrt, zu einem/(landsch.:) auf ein Glas Wein [in den Ratskeller] e.; Stadtjugendring lädt zur Diskussion ein (MM 12. 12. 86, 27); (landsch.:) aber darf ich Sie nicht wenigstens auf einen Kaffee e. (Sobota, Minus-Mann 180); c) (schweiz.) jmdn. auffordern, etw. zu tun: der Bundesrat wird eingeladen, die Sache endlich in die Hand zu nehmen.
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