Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einklagen
ein|kla|gen : a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen: Schulden, Forderungen, 80 000 Mark e.; der eingeklagte Betrag; b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern: Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze e.
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