Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
eingemeinden
ein|ge|mein|den : verwaltungsmäßig in eine größere ↑"Gemeinde" (1 a) eingliedern: der Vorort soll [in die Stadt Frankfurt/nach Frankfurt] eingemeindet werden; Ü Ich fühlte mich schon ganz eingemeindet. Ich hatte ein Zimmer, einen Freund, eine Geliebte (Seghers, Transit 68).
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