Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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eingedenk
ein|ge|denk [mhd. in(ge)denke]: I. in der Verbindung einer Sache e. sein/bleiben (geh.; sich an etw. erinnern u. es beherzigen, sich etw. vor Augen halten): er war, blieb [dessen] stets e., dass ...; auf dessen Innenseite ... sein erster Besitzer ... einen Totenschädel hatte aufmalen lassen, um bis zu seinem Tode des Mörders in sich e. zu bleiben (Hildesheimer, Tynset 130). II. unter Berücksichtigung einer Sache; wegen: Eingedenk der missbilligenden Blicke ihres Mannes fürchtete Mrs. Kestler einen Schwall von Beschimpfungen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 91); in einem Land, welches e. seiner Geschichte wie kein anderes Gründe zum Selbstzweifel hätte (Pohrt, Endstation 59); David genügt auch hier, des Gebotes e., seiner Pflicht (Gauger, Aufstieg 62).
ein|ge|denk [mhd. in(ge)denke]: I.