Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
eineindeutig
ein|ein|deu|tig (Fachspr.): umkehrbar eindeutig, eindeutig in beiden Richtungen: eine -e Abbildung; Die Zuordnung zwischen einem Begriff und einer Benennung ist dann e., wenn dieser Begriff nur diese eine Benennung hat und wenn diese Benennung keine andere Bedeutung hat (Muttersprache 77, 1967, 100 [Zeitschrift]); Zwischen den Merkmalen der Bedeutungsform und denen der Bedeutungssubstanz besteht keine -e Zuordnung (Zeitschrift für germanistische Linguistik 2, 1974, 152 [Zeitschrift]).
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