Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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einbürgern
ein|bür|gern: 1. jmdm. die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen: sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden. 2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen: eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] e. 3. a) heimisch u. zur verbreiteten Gewohnheit machen: eine Sitte, einen Begriff e.; b) heimisch, üblich werden: dieses Wort hat sich in unserer Sprache eingebürgert; Das bedeutet keinen Verzicht auf Weißbrot französischer Art, wie es sich mittlerweile eingebürgert hat (e & t 7, 1987, 27); es hat sich eingebürgert, dass ...
ein|bür|gern