Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
einberufen
ein|be|ru|fen : 1. (eine Versammlung) zusammentreten lassen: eine Versammlung [nach Berlin] e.; auf, für den 15. November eine Sitzung e. 2. jmdn. amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen: jmdn. zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung e.; einberufen werden.
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