Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
eignen
eig|nen [mhd. eigenen, ahd. eiginēn = in Besitz nehmen, haben]: 1. (geh.) jmdm., einer Sache als Merkmal, Eigenschaft zugehören: ihr eignet eine gewisse Schüchternheit; eine bleiche, aschgraue Färbung eignete ihrer Stimme (K. Mann, Wendepunkt 35); ... Antriebsaggregate, denen die Kraft von Panzermotoren eignet (Berger, Augenblick 69). 2. die erforderlichen, zweckentsprechenden Eigenschaften besitzen; geeignet sein: sich [nicht] als/zum Lehrer e.; sich als Geschenk, zum Verschenken e.; die Beiträge eigneten sich eher für eine Zeitschrift als für eine Zeitung (Niekisch, Leben 226); Er hatte ... Zähne, die sich für eine Zahnpastareklame geeignet hätten (Ott, Haie 229); Ich eigne mich nicht für den Posten (Erich Kästner, Fabian 17); niemand hätte sich dazu so hervorragend geeignet wie Walter (Schnurre, Bart 33). ∙ 3. a) sich zu Eigen geben: Was ist das für ein Gott, der einem Menschen eignet (Lessing, Nathan III, 1); b) sich zu Eigen machen, aneignen: Möchten sie (= die Menschen) Vergangnes mehr beherz'gen, Gegenwärt'ges, formend, mehr sich e. (Goethe, Pandora 1074 f.); c) zu Eigen geben, übergeben, zuführen: so führen wir noch heute Nacht den Anschlag aus, der mir das Mädchen eignet (Goethe, Claudine 506); d) in eine bestimmte Stellung, einen bestimmten Status o. Ä. bringen: So eign' ich dich zu meiner lieben Braut (Wieland, Oberon 5, 41); e) (für einen bestimmten Zweck) benutzen, verwenden, nehmen: in der Küche, wo man das Nudelbrett als Tisch eignete und sich um dasselbe herumsetzte (Rosegger, Waldbauernbub 106).
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