Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
eigentlich
ei|gent|lich [I: mhd. eigenlich = eigen(tümlich); leibeigen; II: mhd. eigenlīche = ausdrücklich, bestimmt]: I. wirklich bedeutsam, einer Sache in Wahrheit zugrunde liegend, in Wirklichkeit relevant, ausschlaggebend; tatsächlich, wirklich: der -e Zweck war folgender; ihr -er (richtiger) Name lautet anders; da ist mir auf einmal der -e Grund meines Besuches bei dem Dekan wieder eingefallen (Hofmann, Fistelstimme 212); Das -e Vergnügen einer Reise sei das Erstaunen bei der Rückkehr (Fest, Im Gegenlicht 405); die -e (wirkliche, ursprüngliche, wörtliche, nicht übertragene) Bedeutung eines Wortes; ein -er (Math.; echter 3) Bruch; es geht ihm bei allem um das Eigentliche (Wesentliche). II. (Abk.: eigtl.) a) in Wirklichkeit (im Unterschied zum äußeren Anschein): er heißt e. Meyer; b) im Grunde, genau genommen; an und für sich (wenn jmd. keinen Grund nennen, keine Begründung geben will): e. hast du recht; Manchmal glaube ich, dass ich e. nur dich liebe (Bieler, Mädchenkrieg 438); er ist [recht] e. der Entdecker dieses Landes; wir wollten e. (ursprünglich) nach München, aber ...; c) kennzeichnet einen meist halbherzigen, nicht überzeugenden Einwand, weist auf eine ursprüngliche, aber schon aufgegebene Absicht hin: ich habe e. keine Zeit; e. wollten wir an diesem Tag einen Ausflug machen. III. a) verstärkt oder relativiert bes. in Fragesätzen eine gewisse Anteilnahme, einen Vorwurf, eine beleidigende Äußerung: wie heißt du e. (überhaupt)?; was denkst du dir e. (denn)?; was willst du e. (überhaupt) hier?; bist du e. noch bei Trost? b) signalisiert in Fragesätzen eine gewisse Beiläufigkeit, einen spontanen Einfall; nebenbei bemerkt, übrigens, was ich noch sagen wollte: kennen Sie e. diese Malerin? kannst du e. Klavier spielen? ist er e. Vegetarier?
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