Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
eigen
ei|gen [mhd. eigen, ahd. eigan, urspr. 2. Part. zu einem Verb mit der Bed. „haben, besitzen“ u. eigtl. = in Besitz genommen]: 1. jmdm. selbst gehörend; einer Sache zugehörend (oft nur verstärkend beim Possessivpronomen od. an dessen Stelle): sein -er Bruder hat ihn verraten; Er war Jagdflieger bei der Air Force und wurde von seinen -en Landsleuten abgeschossen (Danella, Hotel 70); sie drehte sich um die -e Achse; jede Wohnung hat einen -en (gesonderten) Eingang; ein Verlag mit -er Druckerei; jetzt freue ich mich doch wieder auf Berlin, auf die Schule, mein -es Zimmer (Borkowski, Wer 59); Sie kauft sich ihre Kleider jetzt alleine und vom -en Geld (Chotjewitz, Friede 178); es war so laut, dass man sein -es Wort nicht verstand; das sind seine -en (von ihm selbst geäußerten) Worte; ich habe es mit [meinen] -en Augen (selbst, persönlich) gesehen; eine -e (unabhängige, selbstständige) Meinung haben; etw. aus -em Entschluss, Antrieb (ohne fremde Veranlassung, unabhängig von anderen) tun; das ist deine -ste Angelegenheit; auf -e Verantwortung; das ist alles unser Eig[e]nes (Eigentum). 2. a) einer Person, Sache zugehörend u. für sie typisch, charakteristisch: mit allem ihr -en Charme; In Südtirol gelten ganz -e Gesetze des Jagens (natur 10, 1995, 43); Eigen ist allen schweizerischen Banken, dass sie sich auf ein starkes Inlandgeschäft stützen (Presse 7. 6. 84, II); sein Eig[e]nes (seine Eigenart) zu verlieren drohen; b) (veraltend) sonderbar, eigenartig: mit dem so genannten Fortschritt ist es eine -e Sache, (veraltet:) ein e. Ding; er ist ein ganz -er Mensch (ein Sonderling); mir ist so e. zumute. 3. (landsch.) fast übertrieben sorgfältig, genau; penibel: er ist in solchen Angelegenheiten sehr e.; Und in der Auswahl seiner Ehrengäste ist Robert Lembke e. (Hörzu 49, 1981, 55).
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