Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ehelich
ehe|lich [mhd. ēlich = ehelich, gesetzmäßig, ahd. ē(o)līh = gesetzmäßig]: 1. aus einer Ehe stammend: -e Kinder; das Kind ist e. [geboren]. 2. die Ehe betreffend: -es [Zusammen]leben; die -en Rechte und Pflichten; ... dass der Freund inzwischen eine zweite Wohnung hat ..., weil er in der -en Wohnung nicht in Ruhe arbeiten kann (Frisch, Montauk 125); Sie bemühten sich beide, die -e Harmonie wieder herzustellen (Jaeger, Freudenhaus 209); sich mit jmdm. e. verbinden (geh.; jmdn. heiraten); Außerdem war es auch vor den Nazis nicht üblich, dass der hohe Adel und Juden sich e. verbanden (Danella, Hotel 69).
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