Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Expromission
Ex|pro|mis|si|on, die; -, -en [zu lat. expromissum, 2. Part. von: expromittere = etw. für einen anderen zusagen] (Rechtsspr. veraltet): den ursprünglichen Schuldner befreiende Übernahme der Schuld durch einen Dritten.
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