Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Exemtion
Exem|ti|on, die; -, -en [lat. exemptio = das Herausnehmen]: 1. (Rechtsspr.) rechtsübliche od. gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten u. Pflichten od. von der normalen Gerichtsbarkeit: die E. der Juden vom kanonischen Zinsverbot (Fraenkel, Staat 141). 2. Ausgliederung (z. B. eines Klosters aus dem kirchlichen Verband u. Unterstellung unter einen höheren od. besonders eingesetzten Geistlichen).
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