Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Exekutive
Exe|ku|ti|ve, die; -, -n: 1. (Rechtsspr., Politik) vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat: der E. unterstehen, angehören; das Vertrauen in die E. soll in Österreich bekanntlich generell nicht das beste sein (Wiener 6, 1984, 62); vgl. ↑"Judikative", ↑"Legislative". 2. (österr.) Gesamtheit der Organe zur Ausübung der vollziehenden, vollstreckenden Gewalt, bes. Polizei u. Gendarmerie.
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