Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Exekution
Exe|ku|ti|on, die; -, -en [urspr. = Ausführung einer Anordnung < lat. ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Part.: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]: 1. a) Hinrichtung: die [standrechtliche] E. [des Verurteilten] vornehmen; b) (Rechtsspr. veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil): ∙ So merkte er kaum auf, als man ihm die Nachricht brachte, es sollte in dem Schlosshofe eine E. vorgehen und ein Knabe gestäupt werden, der sich eines nächtlichen Einbruchs verdächtig gemacht habe (Goethe, Lehrjahre III, 9). 2. (bildungsspr.) Durchführung einer besonderen Aktion: die E. (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben; (Sport Jargon:) die E. [des Strafstoßes] übernehmen, vornehmen. 3. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) Pfändung: die E. des Schuldners; ∙ Drei Taler Zins von der Witwe Müller, gegen die muss Er um E. anrufen (Iffland, Die Hagestolzen II, 1). ∙ 4. Abteilung, Truppe o. Ä., die den Auftrag hat, eine ↑"Exekution" (1 b) durchzuführen: So sind die beiden -en schon aufgebrochen (Goethe, Götz III).
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