Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Exceptio plurium
Ex|cẹp|tio plu|ri|um, die; - -, -nes [...'tsi̯o:ne:s] - [zu lat. plurium, Gen. Pl. von: plus = mehr] (Rechtsspr.): Einrede des Vaters eines unehelichen Kindes, dass die Mutter in der Zeit der Empfängnis mit mehreren Männern verkehrt habe.
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