Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Evokation
Evo|ka|ti|on, die; -, -en [lat. evocatio = das Heraus-, Hervorrufen, zu: evocare, ↑"evozieren"]: 1. (bildungsspr.) [suggestive] Erweckung von Vorstellungen od. Erlebnissen (z. B. durch ein Kunstwerk, seine Formen u. Inhalte). 2. (Rechtsspr.) Vorladung eines Beklagten vor ein anderes, höheres Gericht (unter Abforderung des gegen ihn rechtshängigen Prozesses). 3. (hist.) das Recht des Königs u. des Papstes, eine nicht erledigte Rechtssache unter Umgehung der Instanzen vor sein [Hof]gericht zu bringen. 4. (hist.) Herausrufung der Götter einer belagerten Stadt, um sie auf die Seite der Belagerer zu ziehen (altrömischer Kriegsbrauch).
Evo|ka|ti|on, die; -, -en [lat. evocatio = das Heraus-, Hervorrufen, zu: evocare, ↑"evozieren"]: 1. (bildungsspr.) [suggestive] Erweckung von Vorstellungen od. Erlebnissen (z. B. durch ein Kunstwerk, seine Formen u. Inhalte). 2. (Rechtsspr.) Vorladung eines Beklagten vor ein anderes, höheres Gericht (unter Abforderung des gegen ihn rechtshängigen Prozesses). 3. (hist.) das Recht des Königs u. des Papstes, eine nicht erledigte Rechtssache unter Umgehung der Instanzen vor sein [Hof]gericht zu bringen. 4. (hist.) Herausrufung der Götter einer belagerten Stadt, um sie auf die Seite der Belagerer zu ziehen (altrömischer Kriegsbrauch).