Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Evidenz
Evi|dẹnz, die; -, -en [1: lat. evidentia]: 1. (bildungsspr.) a) das Evidentsein; unmittelbare u. vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit: die E. dieser Tatsache; daraus folgt mit [absoluter] E., dass ...; b) (selten) etw. Evidentes: gesellschaftliche -en können damit nicht durchsichtig gemacht werden (Raddatz, Traditionen I, 35). 2. (österr. Amtsspr.) handliche, klare Übersicht: *in E. halten (österr. Amtsspr.: 1. etw., z. B. eine Liste, auf dem Laufenden halten. 2. registrieren, [in einer Liste] führen, übersichtlich zusammenstellen. 3. im Auge behalten, vormerken).
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