Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Eröffnungsbeschluss
Er|ọ̈ff|nungs|be|schluss, der (Rechtsspr.): Beschluss des Gerichts, in einem Strafprozess das Hauptverfahren einzuleiten: den E. verlesen.
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