Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ermächtigungsgesetz
Er|mạ̈ch|ti|gungs|ge|setz, das (Verfassungsw.): Gesetz, das (in Notzeiten) gewisse Rechte der Gesetzgebung vom Parlament auf die Regierung überträgt: durch die Ausschaltung eines eingeschüchterten Reichstags im E. vom 24. 3. 1933 (Fraenkel, Staat 207); Ü Voßmeier (= Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehrverbandes) spricht deshalb schon von einem „E. für den Innenminister“ (Spiegel 45, 1984, 59).
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