Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Erfüllungsgehilfe
Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.): jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist: der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus; Ü (abwertend:) Nach ... dem Fall Lorenz, bei dem sie (= die TV-Chefs) sich zu „Erfüllungsgehilfen“ degradiert sahen (Spiegel 11, 1975, 5); in Pankow finden sich immer noch willige -n, die beim ersten Wort aus Moskau schon in Aktion treten (Neue Solidarität 14. 8. 86, 1).
Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.): jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist: der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus; Ü (abwertend:) Nach ... dem Fall Lorenz, bei dem sie (= die TV-Chefs) sich zu „Erfüllungsgehilfen“ degradiert sahen (Spiegel 11, 1975, 5); in Pankow finden sich immer noch willige -n, die beim ersten Wort aus Moskau schon in Aktion treten (Neue Solidarität 14. 8. 86, 1).