Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Erbe
1Ẹr|be, das; -s [mhd. erbe, ahd. erbi, urspr. = verwaister Besitz; vgl. ↑"Arbeit", arm]: 1. Vermögen, das jmd. bei seinem Tod hinterlässt u. das in den Besitz einer gesetzlich dazu berechtigten Person od. Institution übergeht: das väterliche, mütterliche E. antreten, ausschlagen; auf sein E. [nicht] verzichten. 2. etw. auf die Gegenwart Überkommenes; nicht materielles [geistiges, kulturelles] Vermächtnis: Dieses konstantinische E. der Einheit von Imperium und Kirche (Fraenkel, Staat 150); die fressende Korruption, unseliges E. aus der Spätantike (Thieß, Reich 628).————————
2Ẹr|be, der; -n, -n [mhd. erbe, ahd. erb(e)o, zu 1"Erbe"]: jmd., dem eine Erbschaft zugefallen ist od. zufallen wird: der rechtmäßige, einzige, mutmaßliche E.; die lachenden (ugs.; sich über eine [zu erwartende] Erbschaft freuenden) -n; jmdn. zum/als -n einsetzen; Ü die Folgen der Umweltverschmutzung den -n (Nachkommen, Nachfahren) hinter-, überlassen.
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