Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Einwendung
Ein|wen|dung, die; -, -en: 1. etw., was man gegen jmdn., etw. einwendet: ihre -en waren begründet; keine E., -en machen; Noch ehe ich eine E. vorbringen konnte, hatten sie das Gestell aufgehoben (Jahnn, Geschichten 198). 2. (Rechtsspr.) Rechtseinwendung.
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