Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Einspruch
Ein|spruch, der; -[e]s, Einsprüche: a) Einwand, Widerspruch, Protest gegen etw.: es erfolgte kein E.; gegen etw. E. erheben; Erst nach der Ankunft von Hans würden sie ins Wohnzimmer umziehen, der bestand immer gegen alle Einsprüche darauf (Kronauer, Bogenschütze 57); b) (Amtsspr., Rechtsspr.) Rechtsmittel, durch das man ein Urteil, eine amtliche Entscheidung zurückweisen kann: gegen etw. E. einlegen, erheben; seinen E. zurückziehen.
Ein|spruch, der; -[e]s, Einsprüche: a) Einwand, Widerspruch, Protest gegen etw.: es erfolgte kein E.; gegen etw. E. erheben; Erst nach der Ankunft von Hans würden sie ins Wohnzimmer umziehen, der bestand immer gegen alle Einsprüche darauf (Kronauer, Bogenschütze 57); b) (Amtsspr., Rechtsspr.) Rechtsmittel, durch das man ein Urteil, eine amtliche Entscheidung zurückweisen kann: gegen etw. E. einlegen, erheben; seinen E. zurückziehen.