Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Einrede
Ein|re|de, die; -, -n (Rechtsspr.): Einwand, Einspruch; Vorbringen eines Rechts, das dem Recht einer anderen Person entgegensteht: Der Ankläger ... behauptete, meine Einrede, es handle sich um ein beiseite gelegtes Manuskript, sei nichtig (Niekisch, Leben 320).
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