Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Einlage
Ein|la|ge, die; -, -n: 1. etw., was in eine Postsendung eingelegt, ihr beigelegt ist: eine E. in den Brief legen; etwas als E. verschicken; der Brief enthielt zwei -n. 2. (Schneiderei) zur Versteifung in bestimmte Teile der Kleidung eingefügtes Material: die E. in einem Kragen; er trennt das Gewebe auf und zeigt uns das Futter. Riecht nicht gut, diese E. (Tucholsky, Werke II, 289). 3. (Kochk.) festere Zutat in einer Suppe: eine Bouillon mit Klößchen als E.; Stadtgaststätte ..., wo es für vierzig Pfennige eine große Terrine Erbsensuppe mit E. gab (Lentz, Muckefuck 54). 4. etw., was zur Verzierung in die Oberfläche eines Gegenstandes eingearbeitet wurde: eine Tischplatte mit -n aus Elfenbein; Diese Tabaksdosen, ... mit elfenbeinerner E. und mit Smaragdsplittern umkränzt, ... (Roth, Beichte 59). 5. der Stützung des Fußes dienende Unterlage, die in den Schuh eingelegt wird: er muss -n tragen. 6. (Zahnmed.) vorläufige Zahnfüllung: die E. wieder entfernen. 7. Darbietung als eingeschobener Teil eines Programms: ein Konzert mit tänzerischen -n. 8. (Finanzw.) a) auf ein Bankkonto eingezahltes Geld: die -n bei den Sparkassen sind gestiegen; ein Sparbuch mit 1 000 Mark E., mit hohen -n; b) in ein Unternehmen als Beteiligung eingebrachte Sach- od. Geldleistung: die E. dieses Teilhabers beläuft sich auf 50 000 Mark; Die Liebe ist kein Händler, der seine -n zurückhaben will (Remarque, Triomphe 422).
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