Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Einladung
1Ein|la|dung, die; -, -en: das 1Ein-, Verladen.————————
2Ein|la|dung, die; -, -en: 1. das 2Einladen; Äußerung, mit der man jmdn. 2einlädt: eine E. aussprechen, annehmen, ablehnen; eine schriftliche E. [zu einer Feier] bekommen; einer E. folgen, Folge leisten. 2. kurz für ↑"Einladungskarte", -schreiben: -en drucken lassen, verschicken; Er ... drückte ihr seine E. zum Vormundschaftsgericht in die Hand (Sommer, Und keiner 37); Die Frau fragte die Lehrerin, ob man beim Betreten des Festsaals ... die E. vorzeigen müsse (Schwaiger, Wie kommt 14). 3. Festlichkeit, Veranstaltung mit Gästen: Man braucht eine größere Wohnung, wenn man -en geben will (Loest, Pistole 36); nach einer E. aufräumen. 4. (schweiz.) Aufforderung, etw. zu tun: zweimal erging an ihn die E., sich um die Sache zu kümmern. 5. (Fechten) Klingenlage, mit der man absichtlich Blößen für einen gegnerischen Angriff öffnet: die E. darf nur so viel von der Blöße freigeben, dass der Weg der Klinge zur eventuellen Parade nicht zu groß wird.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Einladung