Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Eingriffsmöglichkeit
Ein|griffs|mög|lich|keit, die: Möglichkeit zum Eingreifen (1): die Behörde (= das Kartellamt) hat gegenüber den Ländern nur dann eine E., wenn die die Bauleistungen vergebenden Unternehmen ... auch eine marktbeherrschende Stellung besitzen (FAZ 8. 8. 96, 11).
Ein|griffs|mög|lich|keit, die: Möglichkeit zum Eingreifen (1): die Behörde (= das Kartellamt) hat gegenüber den Ländern nur dann eine E., wenn die die Bauleistungen vergebenden Unternehmen ... auch eine marktbeherrschende Stellung besitzen (FAZ 8. 8. 96, 11).