Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Eingabe
Ein|ga|be, die; -, -n: 1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte, Beschwerde o. Ä.; Petition, Gesuch: eine E. aufsetzen, an das Landratsamt richten; eine E. machen, weiterleiten, bearbeiten; vor allem spezielle Komitees treten mit ihren -n, Denkschriften, Resolutionen usw. an das Kabinett oder die einzelnen Verwaltungsressorts direkt heran (Fraenkel, Staat 281); es war nicht genau eine E., es war eher eine Resolution. Eine E. würde bedeuten, dass wir um etwas bitten wollen. Wir bitten aber gar nicht (Kemelmann [Übers.], Dienstag 66). 2. das Eingeben (1): nach der E. des Beruhigungsmittels schlief die Kranke ein. 3. (EDV) a) das Eingeben (2): die E. von Daten in Datenbänke; b) Daten, Informationen, die einem Computer eingegeben u. von ihm verarbeitet werden; Input.5. (Fußball) ↑"Flanke" (5 b): Thomas Doll konnte die E. unbedrängt ins äußerste rechte Toreck verlängern (Freie Presse 23. 11. 87, 5).
Ein|ga|be, die; -, -n: 1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte, Beschwerde o. Ä.; Petition, Gesuch: eine E. aufsetzen, an das Landratsamt richten; eine E. machen, weiterleiten, bearbeiten; vor allem spezielle Komitees treten mit ihren -n, Denkschriften, Resolutionen usw. an das Kabinett oder die einzelnen Verwaltungsressorts direkt heran (Fraenkel, Staat 281); es war nicht genau eine E., es war eher eine Resolution. Eine E. würde bedeuten, dass wir um etwas bitten wollen. Wir bitten aber gar nicht (Kemelmann [Übers.], Dienstag 66). 2.