Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Einbringung
Ein|brin|gung, die; -: 1. das Einbringen (1-4, 6). 2. (österr. Rechtsspr.) staatliche Sicherung der Ansprüche auf Gebühren, bes. Gerichtsgebühren.
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