Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Eigentumsvorbehalt
Ei|gen|tums|vor|be|halt, der (Rechtsspr.): vertraglicher Vorbehalt, nach dem eine verkaufte u. übereignete bewegliche Sache bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben soll: etw. unter E. liefern.
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