Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Eigentum
Ei|gen|tum, das; -s, -e [mhd. eigentuom]: 1. a) jmdm. Gehörendes; Sache, über die jmd. die Verfügungs- u. Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat: das Haus ist mein E.; in beiden Orten dürfen Hausbesitzer an ihrem E. nur das reparieren oder umbauen, was ihnen der Senat genehmigt (Hamburger Abendblatt 8. 7. 85, 4); sich an fremdem E. vergreifen (verhüll.; stehlen); diese Erfindung ist sein geistiges E. (Geisteserzeugnis [das, soweit es allein von ihm selbst stammt, urheberrechtlich geschützt ist]); b) Recht od. Verfügungs- u. Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nicht unbedingt tatsächliche) Herrschaft über etw.: das E. achten; das Grundstück ist in unser E. übergegangen; Eingriffe in die Individualsphäre des Staatsbürgers, insbesondere in Freiheit und E. (Fraenkel, Staat 347); geistiges E. (Rechtsspr.; Urheberrecht) an etw. haben. 2. (veraltet) Land-, Grundbesitz: ein kleines E. auf dem Land haben.
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