Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
[E]
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Eid
Eid, der; -[e]s, -e [mhd. eit, ahd. eid, wahrsch. aus dem Kelt.]: nach fester (Eides)formel geleistete feierliche Bekräftigung einer Aussage vor einer zuständigen Instanz; Schwur [vor zuständiger Instanz, bes. vor Gericht]: ein feierlicher, heiliger E.; einen E. leisten, ablegen; einen E. auf die Bibel, auf die Verfassung schwören; ich kann einen E. darauf schwören (ich kann beschwören), dass ...; tausend -e schwören (emotional; aufs Äußerste beteuern), dass ...; seinen E. (sein eidliches Versprechen) halten; seinen E. brechen; den E. ableiten (ugs.; den Eid, weil er falsch ist, ungültig machen, indem man die linke Hand abwärts richtet, während man die rechte Hand zum Schwur hochhält); einen falschen E. (einen Meineid) schwören; die Richterin nahm ihm den E. ab (ließ ihn schwören); ich nehme es auf meinen E. (ich kann es beschwören), dass er unschuldig ist; Das ist für uns ein ungeheuer wichtiger Satz. Können Sie den auf Ihren E. nehmen? (Noack, Prozesse 219); sich durch einen E. gebunden fühlen; unter E. stehen (Rechtsspr.; durch Eid gebunden, verpflichtet sein [die Wahrheit zu sagen]); etw. unter E. aussagen, bezeugen; jmdn. unter E. nehmen (ihn schwören lassen); jmdn. vom E. entbinden; *hippokratischer E. (dem griechischen Arzt Hippokrates zugeschriebenes, höchstens dem Sinne nach auf ihn zurückgehendes Gelöbnis der Ärzte, das die ethischen Leitsätze ärztlichen Handelns enthält u. das Vorbild des heutigen Arztgelöbnisses ist); an -es statt (Rechtsspr.; anstatt eines gerichtlichen Eides): etw. an -es statt erklären; jmdn. in E. und Pflicht nehmen (geh.; jmdn. vereidigen).
Eid, der; -[e]s, -e [mhd. eit, ahd. eid, wahrsch. aus dem Kelt.]: nach fester (Eides)formel geleistete feierliche Bekräftigung einer Aussage vor einer zuständigen Instanz; Schwur [vor zuständiger Instanz, bes. vor Gericht]: ein feierlicher, heiliger E.; einen E. leisten, ablegen; einen E. auf die Bibel, auf die Verfassung schwören; ich kann einen E. darauf schwören (ich kann beschwören), dass ...; tausend -e schwören (emotional; aufs Äußerste beteuern), dass ...; seinen E. (sein eidliches Versprechen) halten; seinen E. brechen; den E. ableiten (ugs.; den Eid, weil er falsch ist, ungültig machen, indem man die linke Hand abwärts richtet, während man die rechte Hand zum Schwur hochhält); einen falschen E. (einen Meineid) schwören; die Richterin nahm ihm den E. ab (ließ ihn schwören); ich nehme es auf meinen E. (ich kann es beschwören), dass er unschuldig ist; Das ist für uns ein ungeheuer wichtiger Satz. Können Sie den auf Ihren E. nehmen? (Noack, Prozesse 219); sich durch einen E. gebunden fühlen; unter E. stehen (Rechtsspr.; durch Eid gebunden, verpflichtet sein [die Wahrheit zu sagen]); etw. unter E. aussagen, bezeugen; jmdn. unter E. nehmen (ihn schwören lassen); jmdn. vom E. entbinden; *hippokratischer E. (dem griechischen Arzt Hippokrates zugeschriebenes, höchstens dem Sinne nach auf ihn zurückgehendes Gelöbnis der Ärzte, das die ethischen Leitsätze ärztlichen Handelns enthält u. das Vorbild des heutigen Arztgelöbnisses ist); an -es statt (Rechtsspr.; anstatt eines gerichtlichen Eides): etw. an -es statt erklären; jmdn. in E. und Pflicht nehmen (geh.; jmdn. vereidigen).