Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ehe
Ehe, die; -, -n [mhd. ē[we], ahd. ēwa = Ehe(vertrag); Recht, Gesetz, viell. urspr. = seit ewigen Zeiten geltendes Recht od. viell. = Gewohnheitsrecht]: a) gesetzlich [u. kirchlich] anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann u. Frau: eine glückliche, zerrüttete E.; Die bürgerliche E. funktioniert durch die Aufzucht von Kindern und die Unterdrückung der Frau (Praunheim, Sex 191); ihre E. blieb kinderlos, ist gescheitert; nach kurzer Zeit wurde die E. wieder geschieden; die E. brechen (Ehebruch begehen); die E. [miteinander] schließen, eine E. eingehen (heiraten); einen Sohn aus erster E. haben; etwas Vermögen, zwei Kinder in die E. mitbringen; sie war in zweiter E. mit einem Kaufmann verheiratet; Ü Die viel kritisierte und viel gelobte E. zwischen Film und Fernsehen hat noch einmal eine Schonfrist bekommen (MM 12./13. 11. 84, 59); *E. zur linken Hand, morganatische E. (nicht standesgemäße Ehe im Hochadel, bei der ein Ehevertrag die Lage der nicht ebenbürtigen Frau u. der Nachkommen verbesserte; mlat. matrimonium ad morganaticam = Ehe auf Morgengabe, zu ahd. morgan = Morgen); E. ohne Trauschein, (veraltend:) wilde E. (Zusammenleben von Mann u. Frau ohne standesamtliche Trauung); b) gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die sich an der Ehe (a) orientiert; Zwei homosexuelle Männer konnten ... ihre schwule E. unter den Segen der evangelischen Kirche stellen (Spiegel 29, 1994, 47).
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