Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Edikt
Edịkt, das; -[e]s, -e [lat. edictum, subst. 2. Part. von: edicere = ansagen, bekannt machen] (bes. hist.): Erlass, Verordnung einer Obrigkeit: der Kaiser erließ ein E., wonach zwischen dem Befehl zu einer Hinrichtung und seiner Ausführung mindestens dreißig Tage vergehen müssten (Thieß, Reich 314).
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